Vorstände und leitende Angestellte

Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte beziehen in der Regel Einkünfte, die weit oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegen. Auf den Einkommensanteil oberhalb dieser Grenze fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an, deshalb ist die Versorgungslücke für diesen Personenkreis besonders groß.

Um diesen besonderen Ansprüchen gerecht zu werden, haben wir ergänzend zu den klassischen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung Konzepte entwickelt, die Ihnen eine individuelle Kombination aller möglichen Vorsorgelösungen bei einer größtmöglichen Flexibilität und der bestmöglichen Nutzung aller steuerlichen Förderungen ermöglicht.

Erfahren Sie mehr über unsere ergänzenden Lösungskonzepte: